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   LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91   

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https://dejure.org/1991,6397
LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.09.1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnis-Urteil; Vollstreckungsgegenklage in der Arbeitsgerichtsbarkeit; Handlungsvornahme an Erfüllungs statt bei der Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 30.04.1996 - 15 Sa 1521/95

    Auskunft: Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erteilung

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Regelung des § 61 Abs. 2 ArbGG mit der darin vorgesehenen Entschädigung nicht den Fall eines Verzugsschadens regelt, sondern den Fall eines Nichterfüllungsschadens (vgl. zur parallelen Vorschrift des § 510 b ZPO Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 510 b Rdn. 1; Zöller/Herget, ZPO, 19. Aufl., § 510 b Rdn. 1; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 61 Rdn. 30 sowie LAG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 -, LAGE § 61 ArbGG 1979 Nr. 12).

    Wenn § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG vorsieht, dass das Urteil auf Antrag für den Fall der nicht fristgerecht vorgenommenen Handlung die Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung ausspricht und Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift die Zwangsvollstreckung nach den §§ 887 und 888 ZPO betreffend die Verpflichtung zur Vornahme der Handlung (= des Hauptanspruches) ausschließt, bedeutet dies vom Sinn und Zweck der Vorschrift her - andernfalls ergäbe die Fristsetzung keinen Sinn - zunächst, dass der Gläubiger nach Rechtskraft der Entscheidung beschränkt ist auf die Entschädigungszahlung und deren Vollstreckung: Unabhängig davon, ob man davon ausgeht, dass nach Rechtskraft und Fristablauf der ursprüngliche Hauptanspruch - hier auf Auskunft - untergeht (so Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 15; LAG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 -, LAGE § 61 ArbGG 1979 Nr. 12), oder ob man dies verneint (so das Bundesarbeitsgericht in den nachstehend zitierten Urteilen), kann der Gläubiger den Anspruch auf die Vornahme der Handlung nicht mehr durchsetzen.

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 - wird zurückgewiesen.
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